Gerne können Sie einen individuellen Förderantrag für Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Sepp-Herberger-Stiftung stellen.
Senden Sie Ihren formlosen Antrag mit detaillierter Finanzplanung (Einnahmen und Ausgaben) per E-Mail an info@sepp-herberger.de
oder postalisch an:
Sepp-Herberger-Stiftung des Deutschen Fußball-Bundes
Sövener Straße 50
53773 Hennef
Bitte informieren Sie sich zuvor über die Förderaktivitäten und –schwerpunkte der Stiftung. Diese können Sie der Satzung der Sepp-Herberger-Stiftung entnehmen.
Antragsberechtigt sind mit Blick auf § 2 Nr. 1 der Stiftungssatzung juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar dem Deutschen Fußball-Bund angehören (DFB-Mitgliedsverbände und deren Untergliederungen, Fußballvereine). Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist mit dem aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid zu erbringen. In Bezug auf § 2 Nr. 1b der Satzung sind auch Einrichtungen aus dem Bereich des Justizvollzuges antragsberechtigt.
Im Rahmen von § 2 Nr. 2 der Stiftungssatzung sind natürliche Personen antragsberechtigt, sofern sie durch den Fußballsport geschädigt wurden und/oder aktuelle oder ehemalige Fußballspieler sind. Auch andere (ehrenamtlich) im Fußballsport engagierte Personen (z. B. Schiedsrichter, Funktionäre etc.) können in sozialen Notlagen unterstützt werden. Die Voraussetzungen des § 53 der Abgabenordnung (AO) müssen nachweislich erfüllt sein.
Jeder Antrag unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht.