Sepp-Herberger-Urkunde ab 2013 mit neuer Ausrichtung
05. April 2013 Zurück zur Artikelübersicht »

Seit langen Jahren zeichnet die Sepp-Herberger-Stiftung auf Vorschlag der DFB-Landesverbände Fußballvereine für ihr Engagement aus. Ab dem kommenden Jahr werden Klubs ausgezeichnet, die sich in den Bereichen des Behindertenfußballs, der Resozialisierung sowie der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen engagieren. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 35.000 Euro ausgeschüttet.

Sepp-Herberger-Urkunde-ab-2013-mit-neuer-Ausrichtung_meldungenteaserIm Rahmen ihrer gemeinsamen Sitzung vom 31. Oktober 2012 haben der Vorstand und das Kuratorium die Neuausrichtung der Sepp-Herberger-Urkunde beschlossen. Mit der seit langen Jahren etablierten Auszeichnung werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr nur Fußballvereine für ihr besonderes Engagement für den Jugendfußball ausgezeichnet werden. „Mit Blick auf alle vier Schwerpunkte der Stiftungsarbeit werden künftig auch herausragende Beispiele für die integrative Kraft des Fußballs aus den Bereichen des Behindertenfußballs, der Resozialisierung sowie der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen prämiert werden“, sagt DFB-Vizepräsident Karl Rothmund, der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. „Darüber hinaus wird in der Kategorie ‚Sozialwerk‘ ein Sonderpreis ausgelobt werden. Die bisherige Praxis wird durch diese Neuorientierung ersetzt.“

Vorschlagsrecht liegt bei DFB-Landesverbänden

Vorschlagsberechtigt sind die DFB-Landesverbände. Jeder Landesverband kann bis spätestens Freitag, 1. März 2013 (Ausschlussfrist), insgesamt vier Vorschläge – pro Kategorie also einen Vorschlag – unterbreiten. Alle eingehenden Vorschläge erhalten – wie bisher – in Anerkennung des Engagements eine Urkunde. Darüber hinaus werden in den Kategorien „Behindertenfußball“, „Resozialisierung“ sowie „Schulen und Vereine“ je drei Vorschläge mit einem Geldpreis prämiert (1. Platz: 5.000 Euro, 2. Platz: 3.000 Euro, 3. Platz: 2.000 Euro). In der Kategorie „Sozialwerk“ wird ein Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt.

Die insgesamt zehn Preisträger werden aus allen Vorschlägen ausgewählt und sollen als besondere Beispiele bundesweit vorgestellt werden. Die Auswahl der Preisträger obliegt den jeweiligen Stiftungsgremien.

Beispiele können unter anderem sein:

Behindertenfußball:
Ein Fußballverein engagiert sich mit einer gemeinsamen Mannschaft für behinderte und nicht-behinderte Menschen.

Resozialisierung:
Ein Fußballverein kooperiert mit einer Justizvollzugsanstalt oder kümmert sich um die Nachsorge nach der Haftentlassung.

Schulen und Vereine:
Ein Fußballverein bietet in einer Grundschule eine Fußball-AG an.

Sozialwerk:
Ein Fußballverein kümmert sich in besonderer Weise um ein verunfalltes Vereinsmitglied.

Neben Fußballvereinen können auch Einzelpersonen und Verbandsorgane vorgeschlagen werden (beispielsweise eine Schiedsrichtervereinigung, die in einer Justizvollzugsanstalt einen Ausbildungskurs durchführt).